Klassische Betreuung des Unternehmers nach dem Arbeitssicherheitsgesetz(AsiG) und
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
Regelmäßige Betriebsbegehungen
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
Unterweisung von Mitarbeitern
Hilfe bei der Auswahl und dem Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung
Erstellung von Betriebsanweisungen, Wartungs-, Alarm-, Flucht- und Rettungsplänen
Beratung beim Gefahrstoffmanagement
Erstellung von Statistiken zum Thema Arbeitsunfällen und Ursachenanalyse
Integration des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in vorhandene Managementsysteme
Grund- oder Anlassbezogene Betreuung für Betriebe bis max. 10 Mitarbeiter nach DGUV Vorschrift 2
Sie wünschen eine Beratung oder haben Fragen?
Rufen Sie einfach an unter
02634/950037
oder schreiben uns eine E-Mail an: